Weitere Förderungen des LVO für die Kulturlandschaft der Region

KW33 dfuentesphotostock Envato ElementsNeben der Digitalisierung und IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen und Kulturvereinen fördert der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) in diesem Jahr erneut Investitionen kleiner Kultureinrichtungen sowie plattdeutsche Projekte.

Im Rahmen des Förderprogramms für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen vergibt der LVO Zuschüsse des Landes Niedersachen. Kleine Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, attraktive, zeitgemäße und zukunftsfähige Kulturangebote in der Region aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis 25.000 Euro können ab sofort bis zum 10. Oktober für Projekte in den Jahren 2022 und 2023 beantragt werden.

Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen, überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, die Beschaffung und der Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Veranstaltungstechnik und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Ebenfalls können Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität gefördert werden. Förderhöhe und Fördersatz sind vom Projektumfang abhängig. Hier sind detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen zu finden. Zur Beratung und bei Rückfragen steht Nina Hauff unter 0541 600 585-0 oder hauff@lvosl.de) zur Verfügung.

Darüber hinaus vergibt der LVO zusätzliche Fördermittel für innovative plattdeutsche Projekte. Die Projekte müssen ab Herbst 2022 stattfinden, ggf. auch bis in das Jahr 2023 hinein. Von den Gesamtkosten werden i. d. R. 50 Prozent gefördert, in Ausnahmefällen auch bis zu 70 Prozent. Es können sowohl gemeinnützige Einrichtungen als auch Privatpersonen einen Förderantrag für geplante Projekte stellen. Die Anträge müssen bis zum 1. November 2022 online eingereicht werden und es wird über sie in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und entschieden. Bisher wurden beispielsweise bereits ein niederdeutsches Projekt von OS-Radio 104,8 sowie eine CD des Plattdeutsch-Liedermachers Bernd Niehenke gefördert.

Beispielhaft für weitere Projekte, die auf zeitgemäße Weise die niederdeutsche Sprache zum Thema haben, sind z. B. solche, die neue Medien einsetzen, in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kindergärten durchgeführt werden oder generell auf besondere Art der Imageförderung des Plattdeutschen dienen. Aber auch die Vermittlung des Plattdeutschen an neue Zielgruppen ist förderungswürdig. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Gabriele Janz – erreichbar ab 29. August unter 0541 600 585-14 oder janz@lvosl.de. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Auch das Regionalmanagement unterstützt gerne bei der Antragstellung.

(Bild: dfuentesphotostock, Envato Elemens)