Landesförderung für Lastenräder wird verlängert

LastenradFür weitere zwei Jahre fördert das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium den Kauf von Lastenrädern mit und ohne E-Antrieb. Sowohl Privatpersonen als auch Verleihanbieter wie Gesellschaften, Vereine, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Genossenschaften können ab sofort einen Antrag auf Förderung bei der NBank stellen.

In diesem Jahr stehen für das Programm rund 800.000 Euro zur Verfügung, im Jahr 2023 beläuft sich das verfügbare Budget auf 700.000 Euro.

Gefördert wird die Anschaffung eines neuen Lastenrads, e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs (ohne Zubehörteile). Die Förderhöhe beträgt dabei für Lastenräder ohne elektronische Unterstützung
400 Euro und für E-Lastenräder 800 Euro. Bei Privatpersonen ist die Förderung auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt, bei Verleihanbietern werden maximal 10 Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person gefördert. Kommunale Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen.

Die Anträge von Privatpersonen und Verleihanbietern werden online bei der NBank gestellt. Weitere Informationen können hier abgerufen oder bei der NBank direkt angefragt werden. Das Regionalmanagement steht Ihnen bei Fragen und Unterstützungsbedarf ebenfalls gerne zur Verfügung.