Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für das kulturelle Leben

Kunst FörderungSowohl der Landschaftsverband Osnabrücker Land e.V. (LVO) als auch das Land Niedersachsen fördern weiterhin kulturelle Projekte und ermöglichen so Einrichtungen und Verenen einen Neustart nach der schwierigen Pandemie-Zeit.

Die Förderung des LVO bezieht sich auf Projekte, die für das nächste Jahr geplant sind und beispielsweise die Sparten Geschichte der Region, Museen, Heimatpflege sowie Landschaftspflege, Umweltschutz und kulturelle Jugendbildung bedienen. Die Förderquote beträgt in der Regel 50 %, über die genaue Förderhöhe wird jedoch erst nach Eingang aller Anträge endgültig entschieden.

Die Anträge können bis zum nächsten Stichtag 15. September 2021 ausschließlich online gestellt werden und es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld zur Antragstellung Kontakt zur LVO-Geschäftsstelle aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (erreichbar unter 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) sowie Nina Hauff (0541/600585-12, hauff@lvosl.de). Ein weiterer Antragstichtag für Projekte, die überwiegend in der zweiten Jahreshälfte 2022 geplant sind, ist der 15. März 2022.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat ein neues Corona-Sonderprogramm zur Unterstützung von Kultureinrichtungen und Kulturvereinen aufgelegt. Die Vergabe der zugewiesenen Mittel in Höhe von ca. 165.000 Euro für die Region läuft in diesem Fall auch über den LVO. Mit dem Programm werden Einrichtungen gefördert, die die Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bieten und nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Beispielsweise können dementsprechend Heimatvereine, Amateurtheater und Kunstvereine gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben sind sowohl laufende Ausgaben für Personal oder Miete als auch Ausgaben aufgrund von kurzfristig ausgefallenen Veranstaltungen. Dabei wird der Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 berücksichtigt. Pro Einrichtung ist ein maximaler Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Der Antrag für dieses Corona-Sonderprogramm muss bis zum 15. September schriftlich beim LVO (Am Speicher 2, 49090 Osnabrück) eingehen. Erneut können Nina Hauff und Gabriele Janz bei Fragen zum Förderprogramm kontaktiert werden (Kontaktdaten siehe oben). Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular können unter https://www.lvosl.de/foerderprogramm/corona_sonderprogramm_2021.php heruntergeladen werden.

Neben den genannten Ansprechpartnerinnen steht natürlich auch das Regionalmanagement bei Fragen und Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite.