Neue Corona-Hilfen: jetzt beantragen!

VereinDie Corona-Pandemie hat in vielen Vereinen zu einem Stillstand des Vereinslebens und zu finanziellen Herausforderungen geführt. Sowohl der Landkreis Osnabrück als auch die Stiftung der Sparkassen im Landkreis Osnabrück haben jetzt neue Förderprogramme zur Unterstützung von Vereinen und weiteren Initiativen ins Leben gerufen.

Der Nothilfefonds für Sport- und Kulturvereine des Landkreises Osnabrück soll Corona-bedingte Schäden abfedern und einen Neustart des Vereinslebens erleichtern. Der Nothilfefonds für Sportvereine stellt insgesamt um die 50.000 Euro für verschiedene Zwecke bereit. Davon werden ca. 20.000 Euro zum Ausgleich von finanziellen Verlusten bis zu jeweils 2.000 Euro genutzt. Die restlichen 30.000 Euro sollen den Vereinen den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb im Jahr 2021 ermöglichen.

 

Förderfähig sind in diesem Bereich nachgewiesene Mehrausgaben für Testungen und Hygienemittel und besondere Vorhaben zur Wiederaufnahme des Sportes. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten, höchstens aber 1.000 Euro. Der jeweilige Antrag muss bis zum 15. Juli 2021 beim Kreissportbund (KSB) gestellt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie entweder beim KSB unter info@ksb-osnabrueck.de oder beim Regionalmanagement.

Im Rahmen des Nothilfefonds für kulturelle Vorhaben sind Vorhaben förderfähig, die bestimmten Kriterien (beispielsweise Kultur schafft bürgerschaftliches Engagement, Kultur schafft Dialog, Kultur schafft Bildung und Kultur schafft Begegnung) entsprechen und aufgrund der Pandemie nicht durchgeführt werden konnten. Eine Übersicht über alle Kriterien gibt die Förderrichtlinie, die – ebenso wie der Förderantrag – beim Kulturbüro Landkreis Osnabrück unter kulturbuero@lkos.de oder direkt beim Regionalmanagement angefragt werden kann. Zu Förderhöhe und Fördersatz gibt es aktuell keine genauen Angaben. Über beides wird nach Antragstichtag abhängig von den eingegangenen Anträgen entschieden. Auch für diesen Nothilfefonds ist der 15. Juli 2021 der Antragstichtag.

Das Sonderprogramm der Stiftung der Sparkassen im Landkreis Osnabrück unterstützt Vereine bei konkreten Maßnahmen und Projekten, die das Vereinsleben nach Corona wiederaufleben lassen. Auch können bauliche Maßnahmen zur CO2- Reduzierung gefördert werden, diese müssen aber durch die KfW-Bank oder die N-Bank bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Insgesamt können pro Projekt oder Maßnahme bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden, höchstens aber 5.000 Euro. Sowohl der 30. Juli als auch der 30. September stehen als Antragstichtage noch zur Verfügung. Weitere Informationen sowie den Antragsvordruck gibt es auf der Webseite der Stiftungen der Sparkassen im Landkreis Osnabrück. Eine Förderung über dieses Sonderprogramm schließt eine Förderung über die Nothilfefonds für Sport- und Kulturvereine des Landkreises Osnabrück aus.

Kommen Sie gerne bei Fragen oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung auf das Regionalmanagement zu.