Stichtag für ZILE-Förderanträge am 15.09.2020: jetzt beraten lassen!
Die ZILE-Richtlinie bietet Ansätze zur Förderung von Projekten im Ländlichen Raum (ZILE = Zuwendungen für die Integrierte Ländliche Entwicklung). In vielen Bereich ist der 15. September jeden Jahres der Stichtag für die Einreichung von Anträgen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). Wenn Sie eine Idee für ein Projekt im Südlichen Osnabrücker Land haben, dann melden Sie sich am besten schon jetzt bei Ihrem Regionalmanagement.
Das Regionalmanagement bietet Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, von der Erstellung der Projektskizze über die Suche nach Projektpartnern bis zum Verwendungsnachweis. Die Entwicklung eines guten Förderantrages braucht aber Zeit: Je eher sich Interessierte beim Regionalmanagement melden, desto besser. Natürlich ist die Beratung und Begleitung durch das Regionalmanagement kostenlos.
Die Bandbreite der nach der ZILE-Richtlinie förderfähigen Projekte ist hoch: Vom ländlichen Tourismus über Dorftreffpunkte bis hin zu Basisdienstleistungen und Grundversorgung ist vieles denkbar. Nicht nur Kommunen können dabei Antragsteller sein, sondern auch Privatpersonen und Vereine. Liegt eine Gemeinnützigkeit vor, so kann eine Förderquote von bis zu 63 % gewährt werden. Da das Südliche Osnabrücker Land eine ILE-Region ist, gibt es dazu noch 10 % "Bonus", so dass in diesem Fall bis zu 73 % Förderquote möglich sind. Ganz wichtig: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein und der Zuschuss muss bei mindestens 2.500 Euro liegen. Alle weiteren Details können im Gespräch mit dem Regionalmanagement geklärt werden.