Begriff des Monats: Bedarfsverkehre
Der öffentliche Personennahverkehr (kurz ÖPNV) wimmelt von Begriffen, die für „Einsteiger“ verwirrend sein können. Dazu gehören auch die „Bedarfsverkehre“ – der Begriff beschreibt alle Formen des ÖPNV, die nicht im Rahmen der üblichen Linienverkehre stattfinden, sondern sich nach dem kurzfristigen Bedarf des Fahrgastes richten. Vor allem in ländlichen Regionen können sie eine sinnvolle, flexible Alternative sein, um den fest getakteten Nahverkehr zu ergänzen. Der Vorteil der bedarfsgesteuerten Variante liegt darin, dass sie in der Regel mit kleineren Fahrzeugen und einem geringeren Personalaufwand realisiert werden können; durch die Bedarfsorientierung können auch „Leerfahrten“ weitgehend vermieden werden.
Ein Beispiel sind die sogenannten „Rufbusse“ oder „Anrufbusse“, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie halten nicht an festgelegten Haltestellen, stattdessen teilt der Fahrgast den Fahrtwunsch und die Zahl der Fahrgäste vorher einer Zentrale mit, die die Fahrt organisiert. Üblicherweise kann das über das Telefon oder eine App erfolgen. In einigen Systemen kann die Bedienung auch von Taxis übernommen werden, wenn die Auslastung gering ist.
Eine weitere Form ist der „Bürgerbus“: Hier nehmen engagierte Bürger das Steuer selbst in die Hand, um Fahrtenangebote zu schaffen, die durch den Linienverkehr nicht abgedeckt werden. Meist bilden sich dazu Bürgerbus-Vereine; die Busse fahren dabei nach einem festen, aber stark am Bedarf orientierten Fahrplan oder auch vollständig bedarfsorientiert. Die Fahrpreise orientieren sich bei den Bedarfsverkehren oft am regulären Tarifsystem der Verkehrsunternehmen. Auch die finanzielle Bezuschussung von Bedarfsverkehren ist möglich.